Zugrundeliegende Regelungen
Die Regelungen und Vorgaben für den Transport von Tieren sind auf eine ganze Reihe von Richtlinien und gesetzliche Vorgaben verteilt. Dennoch werden wichtige Tierschutzaspekte teilweise nicht darin berücksichtigt.
Für unsere Kontrollen von Tiertransporten stützen wir uns deshalb auf eigene Dokumente, welche mit unseren Auftraggebern abgesprochen sind und sowohl die Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen als auch die Beurteilung einiger weiterreichender Tierschutzaspekte regelt.
Bei unseren Kontrollen werden folgende Bereiche angeschaut:
- Dokumente Fahrzeuge und Chauffeur
- Fahrzeugmasse und Beschriftungen
- Begleitdokumente der Tiere
- Umgang, Treiben und Führen der Tiere
- Besatzdichten und Unterbringung während des Transports
- Verlade- und Schutzvorrichtungen
- Zustand Transportabteil, Witterungsschutz und Klimatisierung
- Fahrweise und Fahrdauer (Fahrweise nur bei begleitenden Kontrollen)
Kontrollbericht
Die Kontrollresultate werden dem überprüften Tiertransportunternehmen sowie weiteren Empfängern wie Auftraggeber und Labelinhabern in Form eines standardisierten schriftlichen Berichtes zugestellt.
Den Kontrollen liegen folgende Dokumente zugrunde
- Transport von Gross- und Kleinvieh: Richtlinie für die Überwachung durch den Kontrolldienst des Schweizer Tierschutz STS
- Sammlung Checklisten Transportkontrollen Gross- und Kleinvieh Kontrolldienst STS
- Privatrechtliche Grundlagen je nach Label
- Obige Grundlagen finden sie in der jeweils gültigen Version in verschiedenen Rubriken der Infothek
Diese stützen sich unter Anderem auf folgende Grundlagen
Gesetzliche Grundlagen in der jeweils gültigen Version:
- Tierschutzgesetz;SR 455
- Tierschutzverordnung; SR 455.1
- Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge; SR 741.41
- Verkehrsregelnverordnung;SR 741.11
- Tierseuchenverordnung; SR 916.401
- Erläuterungen zum Begleitdokument für Klauentiere