Beschwerdemöglichkeiten gegen Kontrollentscheide
Überall können Fehler passieren. Selbstverständlich auch bei den Entscheiden des Kontrolldienstes STS. Die meisten Fehler werden durch die qualitätssichernden Abläufe innerhalb des Kontrolldienstes STS aufgefangen. Falls aber einmal ein Fehler nicht bemerkt wird oder klare Meinungsverschiedenheiten zwischen der Kontrollperson und dem Kontrollierten über das Kontrollresultat bestehen, dann kann das ordentliche Beschwerdeverfahren des Kontrolldienstes STS in Anspruch genommen werden. Dieses ist zweistufig aufgebaut.
1. Beschwerdestufe: Einwand zur Kontrolle beim Leiter des Kontrolldienstes STS
Adresse: Kontrolldienst STS, Weihermattstrasse 98, 5000 Aarau
Wie: Schriftlich und begründet.
Fristen: Tierhaltungskontrollen bis 10 Tage, Tiertransport und Schlachtung bis 30 Tage nach Erhalt des Kontrollberichtes.
2. Beschwerdestufe: Beschwerde bei der Beschwerdekommission STS
Adresse: Schweizer Tierschutz STS, Beschwerdekommission STS, Dornacherstrasse 101, 4018 Basel
Wie: Schriftlich und begründet.
Fristen: Innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des beschwerdefähigen Einspracheentscheides des Leiters des Kontrolldienstes STS.
Bedingungen
Einwände und Beschwerden sind grundsätzlich kostenpflichtig. Die Gebühren werden zu Beginn des Verfahrens eingefordert, werden aber anteilsmässig zurückerstattet, falls dem Anliegen des Beschwerdeführers stattgegeben wird.
Die Gebühren werden jährlich neu festgelegt.
Beschwerdegebühren
1. Beschwerdestufe: Einsprache: SFr. 0.00
2. Beschwerdestufe: Beschwerde: SFr. 500.00
Tipp: Besteht die Möglichkeit eines einfachen Missverständnisses, lohnt sich oft ein Telefonat mit der Kontrollperson oder mit dem Büro des Kontrolldienstes STS, bevor ein Beschwerdeverfahren begonnen wird. Telefon: +41 62 296 09 71