Der Kontrolldienst STS führt Tierhaltungskontrollen für verschiedene Label und Tierhaltungsprogramme durch und unterstützt damit Label mit einer aus Tierschutzsicht guten Tierhaltung. Dank der unabhängigen und konsequenten Kontrollen stellen wir sicher, dass die vorgeschriebenen Haltungsanforderungen beim Tier umgesetzt werden und stärken die Glaubwürdigkeit dieser Label.
Anforderungen
Was kontrolliert der Kontrolldienst STS?
Der Schweizer Tierschutz STS stellt die folgenden Mindestanforderungen an Labelprogramme, die ihre Tierhaltung vom Kontrolldienst STS überprüfen lassen möchten:
- Für die zu kontrollierende Tierart werden im Allgemeinen mindestens das Einhalten des BTS-Programmes und des RAUS-Programmes gemäss Direktzahlungsverordnung vorausgesetzt. BTS-Programm steht für besonders tierfreundliche Stallhaltung und heisst im Wesentlichen Gruppenhaltung, eingestreute Liegeflächen und Mehrflächenhaltungsssysteme, und RAUS steht für regelmässigen Auslauf ins Freie (Ausnahme Kaninchen, wo nur BTS verlangt wird).
- Darüber hinaus wird für die meisten Tierkategorien ein permanenter, also jederzeit zugänglicher, Auslauf vorausgesetzt.
- Die Kontrollen müssen in der Regel unangemeldet erfolgen können (Ausnahmen: Aufnahme neuer Stallungen).
- Dem Schweizer Tierschutz STS ist es wichtig bei der Erstellung der Richtlinien ein Mitsprache- und Vetorecht zu haben.
- Die Sanktionen, welche bei Verstössen gegen die Richtlinien ergriffen werden, müssen abschreckende Wirkung auf fehlbare Tierhalter haben.
Kontrollpersonen
Wer sind die Kontrollpersonen des STS?
Unsere Kontrolleurinnen und Kontrolleure, alles ausgewiesene Fachleute, sind das ganze Jahr über unterwegs und haben ein scharfes Auge auf Landwirtschaftsbetriebe, die sich einem von uns kontrollierten Label verpflichtet haben.
Kontrolle
Was machen diese Kontrollpersonen?
Jeder Hof wird normalerweise einmal jährlich unangemeldet kontrolliert. Überprüft wird dabei die für das entsprechende Label angemeldete Tierart.