KAGfreiland
Besonderheiten
- Alle Nutztiere eines KAGfreiland-Betriebes leben gemäss Richtlinie KAGfreiland
- Leitgedanke: Zugang aller Tiere ins Freie und auf die Weide
- Grundvoraussetzung: eine zertifizierte biologische Bewirtschaftung des Betriebes
- Gruppenhaltung für alle Tiere
- Die Transporte von KAGfreiland-Schlachttieren dürfen höchstens zwei Stunden dauern, gemessen ab dem vollzogenen Verladen des letzten Tieres auf dem ersten Betrieb bis zur Ankunft und Stillstand des Fahrzeuges auf dem Schlachtbetrieb.
Das Label KAGfreiland wird seit 2018 vom Kontrolldienst STS kontrolliert.
Auftraggeber für Kontrollen
KAGfreiland
Labelinhaber
KAGfreiland
Verkauf
Direktvermarktung, verschiedene Läden, Metzgerei, Wochenmärkte, Restaurants
Downloads, Links
Checkliste Betriebsbeurteilung KAGfreiland
KAGfreiland-Beurteilungskriterien und Sanktionsreglement
Akkreditierungsstatus
Nicht im akkreditierten Bereich