Schlachthofaudits

Allgemeines zu den Schlachthofaudits des STS

Der Kontrolldienst STS auditiert seit vielen Jahren mit seinen Spezialistinnen und Spezialisten Schlachtbetriebe bezüglich Tierschutz bei der Schlachtung.

Wir führen diese Audits auf privatrechtlicher Basis durch. Wir machen keine amtlichen Kontrollen. Die Schlachthofaudits durch den STS sind freiwillig und können vom STS nicht erzwungen werden!

Grundlage für die Audits sind vom Kontrolldienst STS erstellte tierschutzspezifische Prüfkriterien. Diese stützen sich zu einem Teil auf gesetzliche Vorgaben, gehen aber in verschiedenen Bereichen über diese hinaus.

Weitere häufig gestellte Fragen