Allgemeines zu den Schlachthofaudits des STS
Der Kontrolldienst STS auditiert seit vielen Jahren mit seinen Spezialistinnen und Spezialisten Schlachtbetriebe bezüglich Tierschutz bei der Schlachtung.
Wir führen diese Audits auf privatrechtlicher Basis durch. Wir machen keine amtlichen Kontrollen. Die Schlachthofaudits durch den STS sind freiwillig und können vom STS nicht erzwungen werden!
Grundlage für die Audits sind vom Kontrolldienst STS erstellte tierschutzspezifische Prüfkriterien. Diese stützen sich zu einem Teil auf gesetzliche Vorgaben, gehen aber in verschiedenen Bereichen über diese hinaus.
Wie aussagekräftig sind die Auditresultate
Auditierungen von Schlachtbetrieben entsprechen jeweils einer Momentaufnahme an einem Betriebstag. In der Regel widerspiegeln solche Momentaufnahmen jedoch recht gut den technischen Zustand der Anlagen sowie den ebenso wichtigen Stand der Schulung der Mitarbeitenden. Unangemeldete Audits erhöhen aber gegenüber angemeldeten Audits die Aussagekraft der Resultate und ermöglichen einen ungeschönteren Blick in die täglichen Abläufe. Schlachtbetriebe, welche uns unangemeldete Audits ermöglichen, werden deshalb in der künftig hier einsehbaren Audit-Tabelle entsprechend ausgezeichnet.
Meldungsformular für festgestellte Verstösse
Auch die besten Audits können nicht alle Mängel und allfälligen Tierschutzverstösse aufdecken. Mitarbeitende von Schlachtbetrieben oder andere Fachpersonen aus der Branche, welche Tierschutzverstösse in schlachtenden Betrieben entdecken, sind deshalb gebeten, ihre Feststellungen zu melden. Eine Möglichkeit dazu bietet die "Ombudsstelle Tierwohl" von Proviande.
Selbstverständlich nimmt auch der Kontrolldienst STS direkt Meldungen entgegen.
Gesamtliste Schlachtbetriebe Schweiz
Die aktuell bewilligten schlachtenden Betriebe der Schweiz sind beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV unter folgender Adresse einsehbar:
https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/lebensmittel-und-ernaehrung/rechts-und-vollzugsgrundlagen/bewilligung-und-meldung/listen-bewilligter-betriebe.html
Mit einem Klick auf untenstehendem Link generieren sie automatisch eine Abfrage der schlachtenden Betriebe im PDF-Format:
Gesamtliste Bewilligte Schlachtbetriebe des BLV als PDF
Weitere häufig gestellte Fragen
Die Schlachtung ist der letzte Schritt im Leben eines Nutztieres, welchen man nicht verhindern kann, wenn Tiere zur Gewinnung von Fleisch, Milch oder Eiern gross gezogen und gehalten werden. Man kann aber sehr wohl vieles machen, um den Tieren in den letzten Stunden und Minuten viel Stress, Angst und Schmerzen und damit Leid zu ersparen. Die richtigen baulichen Massnahmen, die sinnvolle Wahl von Einrichtungen und Werkzeugen und die gute Schulung der Mitarbeitenden im Schlachtbetrieb sind die Schlüssel dazu. Als pragmatisch arbeitender Tierschutzverband sehen wir es als unabdingbar an, nicht nur Tierschutz zu predigen sondern aktiv an Verbesserungen zu arbeiten und auch beim letzten Gang der Tiere nicht weg zu schauen. Der Kontrolldienst STS hat in den letzten 10 Jahren eine hohe Fachkompetenz bezüglich Schlachtung und Tierschutz aufgebaut. Er bietet Audits an, bei welchen tierschutzrelevante Bereiche in Schlachtbetrieben analysiert und beurteilt und Mängel aufgezeigt werden. Solche Audits werden sowohl in der Schweiz als auch im Ausland durchgeführt.
Verschiedene Labelorganisationen, aber auch Firmen des Detailhandels und der Fleischverarbeitung, unterstützten den Kontrolldienst STS in den letzten Jahren in der Schweiz und zum Teil im Ausland massgeblich dabei, Einblick in Schlachtbetriebe zu erhalten. Sie haben entsprechend auch, soweit es ihnen möglich war, Druck hin zu Verbesserungen gemacht. Sortiert in chronologischer Reihenfolge des Beginns der Zusammenarbeiten waren es insbesondere folgende Organisationen: Coop Genossenschaft, IP-SUISSE, Migros Genossenschaftsbund, Lidl Schweiz, Kagfreiland, Demeter, Bio Suisse
Anders als bei den Tierhaltungs- und Tiertransportkontrollen im Labelbereich hatte der Kontrolldienst STS gegenüber den auditierten Schlachtbetrieben bisher keine Sanktionierungsmöglichkeiten. Deshalb setzten wir mit unserem Auditierungsangebot in erster Linie auf das Aufzeigen von Stärken und Schwächen jedes einzelnen Schlachtbetriebes und auf intensiven Kontakt zum Umsetzen tierschützerischer Verbesserungen sowohl beim Gesamtkonzept eines jeden Schlachtbetriebes als auch bei den kleinen aber wichtigen Details. Viele Schlachtbetriebe haben aufgrund unserer Audits und unserer Hinweise in den letzten Jahren grosse Anstrengungen unternommen und Verbesserungen im Bereich Tierschutz umgesetzt, welche zum Teil auch mit substanziellen Investitionen verbunden waren oder sind. Hier wurden grosse Schritte zugunsten des Tierschutzes unternommen. Andere Schlachtbetriebe haben aber weiterhin deutliche Mängel. Gegenüber solchen Betrieben haben wir und die uns unterstützenden Organisationen zurzeit noch wenig Möglichkeiten, Verbesserungen auf direktem Weg durchzusetzen. Dass einzelne Schlachtbetriebe, trotz entsprechender Hinweise des Kontrolldienstes STS, keine Verbesserungen umsetzen, ist sowohl für den STS selber als auch für Labelorganisationen und für Schlachtbetriebe, welche Verbesserungen anstreben, mittelfristig nicht zumutbar. Der Kontrolldienst STS auditiert deshalb seit 2021 nur noch Schlachtbetriebe, mit welchen direkte vertragliche Vereinbarungen abgeschlossen werden können. Das Hauptziel: Die aktuellen Auditresultate sind in aggregierter Weise öffentlich einsehbar. Gut arbeitende Schlachtbetriebe können so ihre Leistungen positiv hervorheben. Schlachtbetriebe, welche keine Audits durch den Kontrolldienst STS zulassen oder Abmachungen zur Behebung angetroffener Mängel nicht einhalten, werden in Zukunft als solche erkennbar sein. Zurzeit steht der Kontrolldienst STS mit ca. 30 vorwiegend mittelgrossen bis grossen schlachtenden Betrieben in regelmässigem Austausch. In der Schweiz gibt es über 500 schlachtende Betriebe, wovon die meisten aber im Bereich der kleinen bis sehr kleinen Schlachtereien anzusiedeln sind.Wieso besuchen Fachleute des STS überhaupt Schlachtbetriebe
Wer unterstützt die Schlachthofaudits des STS?
Auswirkungen der Audits