Berechnung Transportflächen für Mastschweine bei Labelkontrollen des Kontrolldienstes STS ab 1.3.2021
Schweine werden heutzutage etwas länger gemästet als noch vor ein paar Jahren. Beim Transport zur Schlachtung sind sie dadurch im Schnitt immer schwerer und grösser geworden. Die Mindestfläche von 0.43 m2 pro Tier, welche durch die Schweizer Tierschutzverordnung für den Transport von Mastschweinen bis 110 kg Lebendgewicht vorgegeben ist, reicht bei den heutigen Durchschnittsgewichten von gegen knapp 114 kg in der Regel nicht mehr aus. Für Schweine, die schwerer sind als 110 kg, müssten laut Verordnung 0.51 m2 Platz zur Verfügung gestellt werden.