Jeder Chauffeur / jede Chauffeuse trägt die Beladezeit und das Kontrollschild vom Transportfahrzeug ein. Am Zielort wird die Entladezeit hinzugefügt und die Angaben mit Name und Unterschrift bestätigt. Ein Kreuz in der ersten Spalte „Bedingungen Art. 152a“ ist nur dann nötig, wenn ein Tier übernommen wird, welches zwischen zwei Transportetappen einen Fahrunterbruch von mind. 2 Stunden hatte. Mit dem Kreuz wird bestätigt, dass es in dieser Transportpause wie im Stall gehalten wurde.                                                                                                            

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