Alte Begleitdokumente sind nur für eine ausführliche Dokumentation der Fahrzeiten nicht geeignget. Werden sie dennoch verwendet, empfiehlt der STS, die geforderten Angaben zum Transportverlauf auf einem separaten Blatt oder am Rande des Begleitdokumentes aufzuführen.
Laut Tierschutzverordnung (Art. 152e) sind Tiertransporteure verpflichtet, die Fahrzeiten zu dokumentieren. Dies beinhaltet:
- Gesamttransportzeit (Belade- bis Abladezeitpunkt)
- Reine Fahrzeit (wenn die Räder rollen)
- Alle Umladevorgänge
Die neuen Begleitdokumente enthalten entsprechende Felder. Leider sind aber auch die alten Begleitdokumente noch zulässig. Diese sind für eine ausführliche Dokumentation nicht geeignet. Wir empfehlen, nur noch neue Dokumente zu verwenden. Für den Fall, dass ein altes Dokument verwendet wird, empfehlen wir, die nötigen Angaben am Rand des Dokumentes oder auf einem separaten Dokument aufzuführen. Nur so können die Vorgaben für eine lückenlose Dokumentation erfüllt werden. Einen Vorschlag, wie das aussehen könnte, finden Sie hier.