Medienmitteilung STS: TIERSCHUTZ BIS ZUM SCHLUSS vom 3. Juni 2020

Basel, 3. Juni 2020

Medienmitteilung / Stellungnahme Schweizer Tierschutz STS

TIERSCHUTZ BIS ZUM SCHLUSS

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(Lead) Wie bereits der Bundesrat lehnt heute auch der Ständerat die Einführung 
obligatorischer Videoüberwachungen in Schlachtbetrieben ab (Motion Jositsch Daniel, SP ZH). 
Der Schweizer Tierschutz STS verlangt mit Nachdruck, dass der Schutz der Tiere sowohl bei Tierhaltung, 
Transport und in Schlachtbetrieben ernst genommen und konsequent überwacht wird. Der Fokus muss 
auf das Wohl der Tiere gerichtet sein. Nichtstun und abwarten, bis der nächste Skandal publik wird, 
ist ethisch nicht vertretbar.
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(Text) Zu Beginn dieses Jahres hat ein Bericht der Bundeseinheit für die Lebensmittelkette (BLK) 
grobe Mängel beim Tierschutz in Schweizer Schlachtbetrieben aufgezeigt. Fehler und 
Versäumnisse, wie sie der Bericht der BLK dokumentiert, sind unter keinen Umständen 
tolerierbar. Zu einem umfassenden Nutztierschutz gehört der schonende Umgang mit den Tieren auf 
ihrem letzten Weg und ein möglichst schmerzloser und schneller Tod. Gut geschultes Personal in den 
Schlachtbetrieben, genügend Ressourcen für unabhängige, bestmögliche 
Kontrollen und strenge Sanktionen bei festgestellten Verstössen sind unabdingbar. Der 
Schweizer Tierschutz STS erachtet die von der Motion Jositsch* geforderte Videoüberwachung von 
tierschutzrelevanten Bereichen in Schlachthöfen, insbesondere bei der Betäubung und beim 
Entbluten der Tiere, als ein probates Mittel zur Verbesserung der Situation.

In Anbetracht des immensen Tierleids, das durch Fehler und Mängel in einem Schlachtbetrieb 
verursacht wird, sind Masssnahmen zu deren Vermeidung nicht 
«unverhältnismässig», wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion 
schreibt. Ebenso zeugt es von wenig Sensiblität, Mehrkosten für eine bessere Kontrolle und 
Ueberwachung ins Feld zu führen, wie es Branchenvertreter tun.

Wie Ständerat Daniel Jositsch verlangt auch Nationalrätin Meret Schneider (GPS ZH) eine 
unabhängige Kontrolle des Schlachtvorgangs. In einem im Mai 2020 eingereichten Vorstoss fordert 
sie mehr personelle Ressourcen zur Überwachung der Betäubung und Entblutung in 
Schlachtbetrieben. Der Schweizer Tierschutz STS unterstützt diese Forderung.


* 20.3023 Motion: Einführung obligatorischer Videoüberwachungen in Schlachtbetrieben
www.parlament.ch/DE/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20203023


Für Rückfragen
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Cesare Sciarra, Geschäftsführer Kompetenzzentrum Nutztiere, Kontrolldienst Schweizer 
Tierschutz STS Telefon 062 296 09 71 / 076 326 02 66, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


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