Neue Fachinformation des BLV zur Transportdauer

Neue Fachinformation des BLV zur Transportdauer

Die Fahrzeit (wenn die Räder rollen) darf innerhalb der Schweiz nicht mehr als 6 Stunden betragen. Seit Dezember 2015 ist zusätzlich auch die Dauer des Transportes gesetzlich geregelt.

Diese darf höchstens 8 Stunden betragen. Zur Transportdauer zählen die Fahrzeit und Fahrtunterbrüche. Die Messung beginnt für jedes Tier beim Einladen auf dem Herkunftsbetrieb und endet beim Ausladen am Bestimmungsort. Die Belade- und Entladezeiten der Tiere sowie die Fahrzeit müssen auf dem offiziellen Begleitdokument des BLV notiert werden.

Die Fachinformation finden Sie hier