Flächenanschrift an Transportfahrzeugen

Das Einhalten der Mindestflächenvorgaben ist ein aus Tierschutzsicht sehr wichtiger Punkt. Der in Anhang 4 der Tierschutzverordnung aufgeführte Mindestraumbedarf muss auf jedem Ladeboden und in jedem Abteil erfüllt sein. Je nach Witterungsverhältnissen, Transportdauer und Zustand der Tiere kann es notwendig sein, diese Fläche zu vergrössern. Polizei und Veterinärämter überprüfen anhand der Anschriften die zulässige Besatzdichte. Dazu müssen Fahrzeuge, die für den Transport von Rindern, Schweinen, Schafen, und Ziegen benutzt werden, mit der den Tieren tatsächlich zur Verfügung stehenden Ladefläche angeschrieben sein.

Die Anschrift muss:

  • an einer gut sichtbaren Stelle an der Seite und / oder hinten am Fahrzeug in Quadratmetern pro Ladeboden angebracht sein

  • auch bei geöffneten Ladetüren zu sehen sein

  • gut lesbar sein, d.h. gross genug, nicht verblasst, nicht verdreckt oder abgerissen

Bei Labelkontrollen durch den Kontrolldienst STS werden die den Tieren zur Verfügung stehenden Flächen je Ladeboden aufgrund der lichten Masse (Innenmasse) berechnet. Dabei werden folgende Bereiche abgezogen, weil sie die Standfläche der Tiere verkleinern:

  • Radkästen von mehr als 2 cm Höhe

  • Rinnen mit mehr als 2 cm Tiefe

  • Umlaufende Absätze (Fussleisten ≤ als 5 cm über Boden)

  • Flächen mit mehr als 10° Neigung

  • Flächen mit ungenügender Minimalhöhe (Mindesthöhe pro Tier s. Anhang 4 TSchV)

  • Fest eingebaute Einrichtungsteile wie fix eingebaute Trenngitter, Abschlussgitter, etc.

 Flexible Trenngitter werden nicht von der Ladebodenfläche abgezogen.

 Detaillierte Hinweise zur korrekten Vermessung von Transportfahrzeugen finden sich im Anhang 2 der Richtlinie für den Transport von Gross- und Kleinvieh des Kontrolldienst des Schweizer Tierschutz STS.

 Wir empfehlen, die Fahrzeuge selber nachzumessen.  Bei Kontrollen des STS wird eine nicht korrekte Anschrift folgendermassen geahndet:

Bei einer Differenz zwischen angeschriebener und tatsächlicher Ladefläche von

  • ≤ 0.2 m2 : keine Beanstandung

  • < 0.5 m2: leichte Beanstandung

  • ≥ 0.5 m2: mittlere Beanstandung

Unbedingt zu beachten gilt, dass die Beanstandung ab einer Differenz von > 0.2 m2 um eine Stufe erhöht wird, wenn der Fehler der Anschrift nicht innerhalb von 6 Monaten korrigiert und bei einer nächsten Kontrolle wiederholt festgestellt wird.

Der Kontrolldienst STS bietet Vermessungen von Fahrzeugen an. Dabei wird anhand der «Richtlinie für den Transport von Gross- und Kleinvieh» vermessen und anschliessend ein Vermesungsausweis erstellt. Bei Interesse können Sie sich hier (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) melden.