Anpassungen der Richtlinien für den Transport von Labeltieren per 1.3.2022

Die Transportrichtlinien des STS für Labeltiere werden jährlich überprüft und allenfalls angepasst. Für das Jahr 2022 wurde gemeinsam mit der Branche beschlossen, die 2021 zunächst für ein Jahr versuchsweise eingeführte Mindestfläche von 0.48 m2 für den Transport von Mastschweinen von 90-125 kg LG ohne zeitliche Beschränkung weiter zu führen. Die entsprechende Änderung findet sich im Art. 3.15 Ziffer 7 der Richtlinie "Transport von Gross- und Kleinvieh: Richtlinie für die Überwachung durch den Kontrolldienst des Schweizer Tierschutz STS gültig ab 01.03.2022".

Ansonsten wurden keine neuen Vorgaben eingeführt.

Die neue Richtlinie finden Sie hier.

Die Erklärungen zu den Hintergründen der höheren Transportflächen wurden 2021 erläutert und sind unter folgendem Link zu finden.


Bei Fragen wenden Sie sich bitten an den Kontrolldienst STS:
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