Neue Richtlinen Labeltransport Gross- und Kleinvieh

Neue Richtlinen Labeltransport Gross- und Kleinvieh

Gemeinsam mit den Labelverantwortlichen wurden Änderungen der Transport-Richtlinie für Gross- und Kleinvieh beschlossen. Neuerungen auf Gesetzesebene wurden in die Richtlinie übernommen, zudem werden ungenügende Abteilhöhen und falsche Nutzflächenbeschriftungen strenger bewertet. Die neue Richtlinie tritt ab 1. März 2016 in Kraft.

Hier die wichtigsten Neuerungen:

  • Wiederholt fehlerhafte Anschrift der Bruttofläche: Neu werden fehlerhafte Anschriften im Wiederholungsfall strenger beurteilt. Die Anschrift ist die Grundlage für die Kontrolle der zulässigen Besatzdichte durch die Polizei und die Amtstierärzte an den Schlachtbetrieben und hat daher der tatsächlich zur Verfügung stehenden Bruttofläche zu entsprechen.
  • Ungenügenden Abteilhöhe: Die Höhe des Transportabteils ist gesetzlich vorgeschrieben und sollte aus Tierschutzsicht zwingend eingehalten werden. Ungenügende Abteilhöhen werden daher neu strenger beurteilt.
  • Maximale Transportdauer von 8 Stunden gemäss Tierschutzverordnung (Art. 152a, Absatz 2a): Die neue 8 -Stunden -Regelung wurde in die Richtlinie übernommen.
  • Die Beurteilungskriterien betreffend Verletzungsgefahren an Einrichtungsgegenständen wurden klarer definiert: Spalten zwischen beweglichen Einrichtungsteilen dürfen keine Verletzungsgefahr darstellen. Zudem müssen Trenngitter zwischen den Abteilen ausreichend hoch sein, damit die Tiere nicht  versuchen, über die Gitter zu springen und sich dabei verletzen.
  • 3-stöckige Fahrzeuge: Die Präzisierung für 3-stöckige Fahrzuege wird überarbeitet. Zurzeit laufen Gespräche mit der Branche zu diesem Thema.                                                                                                            

Die neuen Richtlinen finden Sie hier