KAGfreiland

KAGfreiland


Besonderheiten
  • Alle Nutztiere eines KAGfreiland-Betriebes leben gemäss Richtlinie KAGfreiland

  • Leitgedanke: Zugang aller Tiere ins Freie und auf die Weide

  • Grundvoraussetzung: eine zertifizierte biologische Bewirtschaftung des Betriebes

  • Gruppenhaltung für alle Tiere 

  • Die Transporte von KAGfreiland-Schlachttieren dürfen höchstens zwei Stunden dauern, gemessen ab dem vollzogenen Verladen des letzten Tieres auf dem ersten Betrieb bis zur Ankunft und Stillstand des Fahrzeuges auf dem Schlachtbetrieb.

Das Label KAGfreiland wird seit 2018 vom Kontrolldienst STS kontrolliert.


Auftraggeber für Kontrollen

KAGfreiland


Labelinhaber

KAGfreiland


Verkauf

Direktvermarktung, verschiedene Läden, Metzgerei, Wochenmärkte, Restaurants


Downloads, Links

Kagfreiland Homepage

Richtlinien KAGfreiland

Checkliste Betriebsbeurteilung KAGfreiland

KAGfreiland-Beurteilungskriterien und Sanktionsreglement

 


 

Akkreditierungsstatus

Nicht im akkreditierten Bereich